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Vollspektrum-Tiefenstrahler, ihre Eigenschaften und Wirkungen:
Bild oben
Philips VitaE Vollspektrum- strahler


Bild unten:
Vollspektrum- strahler, Variante





Vollspektrumstrahler



  • Vollspektrum-Tiefenstrahler

- für Infrarotkabinen wurden von der Fa. Philips entwickelt.
 Vorangegangen war ein Anruf der Entwicklungsabteilung bei uns, in dem wir auf
 Nachfrage die Entwicklung eines Infrarotkabinenstrahlers anregten, der sowohl langwellige
 (IR-C) als auch kurzwellige (IR-A+B) Strahlung emittiert.
 Ergebnis war der bekannte VitaE-Strahler, der zum Vorbild für viele Nachahmerprodukte und
Varianten wurde.
- geben IR-C, IR-B und viel IR-A ab, je nach Modell in unterschiedlicher Verteilung.
Dazu kommt bis zu 1% sichtbares Licht. Sie leuchten rötlich oder gelblich.
Deshalb tragen sie auch die Bezeichnung Hellstrahler, im Gegensatz zu den
 nicht sichtbar leuchtenden Dunkelstrahlern (geben IR-C oder IR-B/C ab).

Vollspektrum-Tiefenstrahler
- mit Wasserfilterung geben ausschließlich IR-A und kurzwelliges IR-B ab.
 Diese Strahlung umgeht die Wärmerezeptoren der Haut und wird in der Medizin
 unter ärztlicher Aufsicht zur Hyperthermie eingesetzt.
 In frei verkäufliche Infrarotkabinen dürfen solche Strahler nicht eingesetzt werden.
- sind am ehesten mit der guten alten Rotlichtlampe vergleichbar.
 Während die Rotlichtlampe mehr punktuell nur einen sehr begrenzten Körperbereich
 intensiv bestrahlt, kann der
Vollspektrum-Tiefenstrahler in geeigneten Infrarotkabinen
 den kompletten Rücken erreichen.

Vollspektrum-Tiefenstrahler
- sind unübertroffen wirksam beim schnellen Abbau von akuten Muskelverspannungen.
 (Für einen nachhaltigen Abbau von Muskelverspannungen empfehlen wir die regelmäßige
 Anwendung von IR-B/C Strahlern, am besten Medi-Strahlern über mehrere Monate hinweg.)
- sind bestens geeignet zum schnellen Aufwärmen, da keine Vorwärmzeit erforderlich ist.
- sind ungeeignet zur allgemeinen Gesundheitsförderung, da wegen der größeren
 Eindringtiege nur ein Teil der Strahlung zur schnellen Bluterwärmung zur Verfügung steht.

Vollspektrum-Tiefenstrahler
- können den Augen gefährlich werden. Wie in Bedienungsanleitungen von Rotlichtlampen
 nachzulesen, soll man nicht hineinstarren sondern muss die Augen schließen oder besser
 eine Schutzbrille tragen.
- in der Front einer Infrarotkabine machen nur in Ausnahmefällen Sinn.
 So kann ein Frontstrahler als Ersatz für eine Rotlichtlampe dienen - fragen Sie vorher
 Ihren Arzt und tragen Sie eine Schutzbrille.
 Der ICNIRP-Sicherheitsabstand Strahler-Auge beträgt je nach Modell ca. nur 60 bis 100 cm!
 Diese Entfernung wird sehr leicht unterschritten, wenn man vorgebeugt sitzt.
 Wer in
einer Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahlern in der Front Langzeitschäden seiner
 Augen vermeiden will, sollte also immer eine geeignete Schutzbrille tragen.

Vollspektrum-Tiefenstrahler
- sollen bei irgendwelchen Hauterkrankungen oder Hautveränderungen nur nach
 Rücksprache mit einem Hautarzt genutzt werden.
- sollen bei regelmäßiger Anwendung maximal 15 Minuten pro Tag genutzt werden, da die
 harte Strahlung die Haut belastet.
- können ein Infrarotbad schnell körperlich anstrengend/belastend machen.
- sind für Kinder ungeeignet, da deren Haut noch zu verletzlich ist.



Tipp Nr. 1: kombinieren Sie in Ihrer Infrarotkabine einen zuschaltbaren Vollspektrum-Tiefenstrahler mit Medi-Strahlern oder Wellness-Strahlern. So können Sie die unbestreitbaren Stärken eines Vollspektrum-Tiefenstrahler voll ausschöpfen, ohne sich zu beschränken.

Tipp Nr. 2: wenn möglich, wählen Sie als Vollspektrum-Tiefenstrahler einen Ther-A-Safe Strahler.
Ein Ther-A-Safe Strahler ist sicherer in der Anwendung und komfortabler im Empfinden.












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